Auch zu Beginn des Neuen Jahres begleitet uns die Pandemie weiter und hindert uns daran, Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Aber es gibt entsprechende Alternativen, die wir gemeinsam mit Ihnen nutzen möchten. Wir verwenden hierfür die Plattform „webex“.
Ein problematisches Jahr 2020 neigt sich so langsam dem Ende. Leider hält uns die Corona-Pandemie weiter fest im Griff und erlaubt es uns nicht, persönliche Treffen abzuhalten. Daher haben wir uns entschieden, Ihnen die wesentlichen Neuerungen des neuen Simba-Kontenrahmens im Rahmen von Online-Seminaren zu erläutern. Hierfür greifen wir auf die Plattform „webex“ zurück, die sich bereits in der Vergangenheit bewährt hat.
In diesem Rundschreiben möchte ich – wie bereits in den Dekanatsveranstaltungen im Frühjahr dieses Jahres angekündigt – auf die Vollständigkeit der vor Ort in den Pfarr- und Filialkirchenstiftungen geführten Barkasse sowie Bankkonten, Bausparkonten, etc. eingehen.
Es liegen für uns alle herausfordernde Monate hinter uns und niemand kann vorhersagen, ob und wie sich das Corona-Virus in den kommenden Monaten erneut auf unseren Alltag auswirken wird. Gottesdienste dürfen aktuell unter Beachtung der Hygiene- und Schutzvorschriften wieder abgehalten werden.
Das Rundschreiben ist nur relevant für Träger von Kindertageseinrichtungen. Genau genommen bezieht sich das aktuelle Rundschreiben auch nicht auf das Thema Umsatzsteuer sondern auf das Thema Ertragsteuern. In den uns bisher zugegangenen umsatzsteuerlichen Bestandsaufnahmen gab es vereinzelt Hinweise darauf, dass einzelne Kindertageseinrichtungen bereits in der Vergangenheit ertragssteuerpflichtig gewesen sein könnten.
Eine große Anzahl an Bestandsaufnahmen von Pfarr-/Filialkirchenstiftungen sind in den letzten Monaten bereits an unser Steuerpostfach gesendet und bearbeitet worden. Auch gelangte der zugesagte Zuschuss in Höhe von 1.000 € zur Auszahlung. Mit diesem und schreiben ergeht die nochmalige Bitte an all die Pfarr-/Filialkirchenstiftungen, die Ihre Bestandsaufnahmen bisher nicht an das Steuerpostfach steuern@erzbistum-bamberg.de senden konnten, dies zeitnah zu erledigen.
Wie bereits im Rundschreiben Nr. 6 erwähnt ist nun das Video zur umsatzsteuerlichen Bestandsaufnahme auf unserem Youtube Kanal veröffentlicht. Der Aufruf dieses Videos ist ausschließlich über folgenden Link möglich: https://youtu.be/HpFs0g7vFPI
in der Anlage übersende ich Ihnen Rundschreiben Nr. 7 zu unserem Steuerprojekt § 2b UStG. Wie bereits im Rundschreiben Nr. 6 angekündigt, können Sie nun unser Video zur umsatzsteuerlichen Bestandsaufnahme über nachstehenden Link aufrufen:
Leider ist es aufgrund der aktuell vorherrschenden Situation nicht möglich und auch nicht absehbar, bis wann wir unsere geplante Dekanatsveranstaltung in Bamberg durchführen können. Um aber all denjenigen, die bisher an keiner Informationsveranstaltung teilnehmen konnten, aber auch allen anderen Interessierten entsprechende Informationen zukommen zu lassen, haben wir in den letzten Tagen ein Video aufgezeichnet. Darin erläutern wir die wesentlichen Punkte, die beim Befüllen der steuerlichen Bestandsaufnahmeliste zu beachten sind.
Ich möchte Sie daher bitten, im derzeit laufenden Projekt zur Umsatzbesteuerung bei Kirchenstiftungen keine Kirchenverwaltungssitzungen oder sonstigen Zusammenkünfte abzuhalten, um die steuerliche Bestandsaufnahme in Ihrer Stiftung durchzuführen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bestandsaufnahme alleine oder mit telefonischer oder sonstiger Unterstützung aus der Ferne durchzuführen, so warten Sie bitte ab. Aus diesem Grund setze ich hiermit alle Fristen für die Erstellung der Bestandsaufnahmen bis auf weiteres aus.